Aufgrund der zum 01.01.2010 anstehenden Änderungen im Steuerrecht („EU-Mehrwertsteuer-Paket“) planen wir die Freigabe des Servicepack 2 für die Steps Business Solution, Version 2009.5 zum 15.12.2009.
Die gesetzlichen Änderungen betreffen vor allem die Anwender, die ins europäische Ausland Ware liefern oder „sonstige Leistungen“ erbringen. Zu den „sonstigen Leistungen“ zählen unter anderem Dienstleistungen, Transportleistungen oder auch die Überlassung von Softwarenutzungsrechten.
Realisiert wird die Anforderung über eine stärkere Fokussierung auf die Umsatzsteuer-ID. Die Ermittlung der Umsatzsteuer wird über die im Auftragskopf eingetragene UStID gesteuert. Diese UStID wird anschließend an das Rechnungswesen übergeben.
Im Einklang mit diesen Änderungen erfolgen dann auch die Freigaben für:
- SBS Rewe plus® in der Version 9.12
- Steps Rechnungswesens in der Version 2010 (7.0.x)
Vorversionen der Steps Business Solution:
Da die gesetzlichen Änderungen nur im Zusammenspiel mit den jeweils aktuellen Rechnungswesen umsetzbar sind, eine Freigabe für diese Rechnungswesen mit dem Vorversionen der Steps Business Solution jedoch nicht erfolgen wird, ist eine Anpassung der Vorversionen nicht vorgesehen. Bitte aktualisieren Sie in diesen Fällen auf die aktuelle Version Steps Business Solution 2009.5
Im folgenden zwei Beispiele:
Unternehmen A in Deutschland repariert ein Auto von Unternehmen C aus Österreich. Wo die Reparatur durchgeführt wird ist unerheblich. Auf der Rechnung werden die deutsche UStID des Unternehmers A und die österreichische UStID des Unternehmers C angegeben. Zusätzlich befindet sich auf der Rechnung der Hinweis auf die Verlagerung der Steuerschuld auf Unternehmer C (Reverse-Charge-Verfahren). Die Rechnung weist keine USt aus. Unternehmer C muss die österreichische USt abführen, kann diese aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Unternehmen A aus Deutschland liefert an ein Unternehmen E in der Schweiz Ware nach Österreich. Unternehmen E hat eine österreichische UStID. Auf der Rechnung wird die deutsch UStID von A und die österreichische UStID von E sowie der Hinweis auf die Verlagerung der Steuerschuld angedruckt. Die Rechnung weist keine USt aus. Unternehmer E muss die österreichische USt abführen, kann diese aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.